Die Mindestgröße für ein behindertengerechtes Badezimmer

Pin
Send
Share
Send

Behindertengerechte Badezimmer müssen groß genug sein, um Rollstühle unterzubringen und genügend Platz bieten, damit die Stühle leicht gedreht werden können. Das ADA (Americans with Disabilities Act) schreibt auch die Konfiguration der Armaturen im Raum vor, damit sie für Rollstuhlfahrer leicht zugänglich sind.

Behindertengerechte Badezimmer müssen groß genug sein, um Rollstuhlbewegungen aufnehmen zu können.

Standflächenrichtlinien

Die erforderliche Mindestfläche für ein behindertengerechtes Bad beträgt 30 x 48 Zoll. Der Raum kann einen Vorwärts- oder Parallelzugriff auf die Badezimmerausstattung ermöglichen, und ein Teil des Bereichs kann sich unter der Ausstattung befinden, sofern genügend Freiraum für die Knie und Zehen der Person im Rollstuhl vorhanden ist.

Anforderungen an den Wendebereich

Damit ein Rollstuhl eine 180-Grad-Drehung ausführen kann, benötigt er einen Freiraum mit einem Mindestdurchmesser von 60 Zoll. In engen Räumen sind Gänge mit einer Breite von 36 Zoll für Dreipunkt-Rollstuhlkurven zulässig, und der Raum kann Bereiche unter den Vorrichtungen umfassen, solange der erforderliche Knie-Zehen-Abstand vorhanden ist.

Zugangsklappenspezifikationen

Zusätzlich zu den Platzverpflichtungen müssen behindertengerechte Badezimmer Türen haben, die breit genug sind, damit Standardrollstühle ungehindert passieren können. Wenn das Badezimmer einen offenen, geraden Eingang hat, muss die Tür mindestens 30 cm breit sein. Befindet sich das Badezimmer jedoch abseits des Flurs und muss der Rollstuhl gedreht werden, um den Raum zu betreten, ist ein Türrahmen von mindestens 36 Zoll erforderlich.

Erforderliche Abmessungen der Spüle

Das Waschbecken muss nicht nur ausreichend Platz für den problemlosen Ein- und Ausstieg und die Bewegung im Bad bieten, sondern auch behindertengerecht und bedienbar sein. Die Spülen müssen sich von der Rückwand aus mindestens 30 cm nach außen erstrecken und einen Freiraum mit einem Mindestabstand von 30 cm vom Boden der Schürze zum Boden aufweisen. Die erforderliche Bodenfreiheit muss 30 Zoll breit und 48 Zoll tief sein, damit der Rollstuhl problemlos darunter passt. Die Spüle sollte nicht höher als 30 cm sein und zwischen der Vorderkante der Schrankkante und dem Becken der Spüle nicht mehr als 5 cm Gegenraum haben, damit die Handwäsche leicht zugänglich ist.

Toiletten- und Urinalbedarf

Die Toilettensitze dürfen nicht höher als 30 cm und die Urinale nicht höher als 30 cm sein. Der bündige Griff an beiden Vorrichtungen darf nicht höher als 30 cm über dem Boden installiert werden und muss sich an der am leichtesten zugänglichen Seite des Geräts befinden. Wenn die Einheiten von Kabinen umschlossen sind, müssen die Stände mindestens 60 Zoll breit und tief genug sein, um von vorne oder von den Seiten auf die Geräte zugreifen zu können. An beiden Seiten der Toilette oder des Urinals sind Haltegriffe oder vergleichbare Halterungen erforderlich.

Pin
Send
Share
Send